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   BVerwG, 07.01.1981 - 7 B 179.80   

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https://dejure.org/1981,2417
BVerwG, 07.01.1981 - 7 B 179.80 (https://dejure.org/1981,2417)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1981 - 7 B 179.80 (https://dejure.org/1981,2417)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1981 - 7 B 179.80 (https://dejure.org/1981,2417)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Benutzung einer öffentlichen Straße zur Ausübung der Kunst - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1981, 342
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1981 - 7 B 179.80
    Es ist demgemäß geklärt, daß Art. 5 Abs. 3 GG zwar nicht den Schranken der allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt, jedoch seine Grenze in den Grundrechten anderer Personen findet (BVerfGE 30, 173 [193]; 33, 52 [71]; BVerwGE 1, 303 [307]).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1981 - 7 B 179.80
    Insoweit sind im wesentlichen die gleichen Erwägungen maßgebend, mit denen der Senat (Urteil vom 7. Juni 1978 in BVerwGE 56, 63 [67 f.]) die straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis gegenüber dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 2 GG gerechtfertigt hat (ebenso Maunz-Dürig-Herzog-Scholz, Kommentar zum Grundgesetz RdNrn. 54 und 74 zu Art. 5 Abs. 3).
  • BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66

    Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1981 - 7 B 179.80
    Ebenso ist - wie das Berufungsgericht weiterhin mit Recht ausgeführt hat geklärt, daß der störungsfreie Gemeingebrauch der öffentlichen Straße und die Sicherheit des Straßenverkehrs in ihrem Kern durch die Grundrechte der Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG gewährleistet sind (BVerwGE 27, 181 [185]; 30, 235 [238]).
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1981 - 7 B 179.80
    Es ist demgemäß geklärt, daß Art. 5 Abs. 3 GG zwar nicht den Schranken der allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt, jedoch seine Grenze in den Grundrechten anderer Personen findet (BVerfGE 30, 173 [193]; 33, 52 [71]; BVerwGE 1, 303 [307]).
  • BVerwG, 21.12.1954 - I C 14.53

    "Sünderin"-Fall

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1981 - 7 B 179.80
    Es ist demgemäß geklärt, daß Art. 5 Abs. 3 GG zwar nicht den Schranken der allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG unterliegt, jedoch seine Grenze in den Grundrechten anderer Personen findet (BVerfGE 30, 173 [193]; 33, 52 [71]; BVerwGE 1, 303 [307]).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1981 - 7 B 179.80
    Ebenso ist - wie das Berufungsgericht weiterhin mit Recht ausgeführt hat geklärt, daß der störungsfreie Gemeingebrauch der öffentlichen Straße und die Sicherheit des Straßenverkehrs in ihrem Kern durch die Grundrechte der Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG gewährleistet sind (BVerwGE 27, 181 [185]; 30, 235 [238]).
  • BVerwG, 09.11.1989 - 7 C 81.88

    Kunstfreiheit und straßenrechtliche Behandlung von Straßenkunst

    Diese Auffassung ist mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats unvereinbar (vgl. dazu das Urteil vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 5/78] sowie die Beschlüsse vom 7. Januar 1981 - BVerwG 7 B 179.80 - DÖV 1981, 342, vom 19. Dezember 1986 a.a.O. und vom 16. Juni 1987 - BVerwG 7 B 118.87 - n.v.; ferner BVerfG - Vorprüfungsausschuß - Beschluß vom 19. Juni 1981 - 1 BvR 183/81 - und Kammer-Beschluß vom 20. Mai 1987 - 1 BvR 386/87 -, jeweils n.v.).
  • BVerwG, 19.12.1986 - 7 B 144.86

    Einordnung von Straßenmusik als Sondernutzung ist verfassungsgemäß

    So hat der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 07.01.1981 - BVerwG 7 B 179.80 - DÖV 1981, 342 (dazu BVerfG - Vorprüfungsausschuss - Beschluss vom 19.06.1981 - 1 BvR 183/81 -) im Anschluss an sein das Grundrecht der freien Meinungsäußerung aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG betreffendes Urteil vom 07.06.1978 - BVerwG 7 C 5.78 - (BVerwGE 56, 63, 67 f.) näher dargelegt, dass Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG der Anwendung von Vorschriften nicht entgegensteht, welche die Sondernutzung öffentlicher Straßen auch zur Ausübung der Kunst einer Erlaubnispflicht unterwerfen.
  • OVG Sachsen, 19.10.2015 - 3 B 293/15

    Beschlagnahme; PKW; Eigentumsgarantie; Umgestaltung Notarztfahrzeug; DRK;

    Die Kunstfreiheit findet ihre Grenzen in entgegenstehenden Grundrechten Dritter (BVerfG, Beschl. v. 27. Juli 2005 - 1 BvR 2501/04 -, juris Rn. 29; BVerwG, Beschl. v. 7. Januar 1981 - 7 B 179/80 -, juris Rn. 5).
  • VG Freiburg, 09.10.2019 - 4 K 4965/18

    Das Tarotkartenlegen ist keine "Straßenkunst" und deshalb eine straßenrechtliche

    Dies ist nicht zuletzt Ausfluss des Gedankens, dass die Kunstfreiheit nicht das Recht umfasst, sich zu jeder Zeit und an jedem Ort in beliebiger Art zu betätigen (BVerwG, Beschl. v. 07.01.1981 - 7 B 179.80 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.06.1987 - 7 B 118.87

    Nutzung öffentlicher Straßen zu künstlerischer Betätigung - Recht auf Nutzung im

    Der beschließende Senat hat in seinem gleichfalls den Kläger und einen weitgehend identischen Sachverhalt betreffenden Beschluß vom 7. Januar 1981 - BVerwG 7 B 179.80 - DÖV 1981, 342 (dazu BVerfG - Vorprüfungsausschuß - Beschluß vom 19. Juni 1981 - 1 BvR 183.81 -) im Anschluß an sein Urteil in BVerwGE 56, 63/67 f. näher dargelegt, daß Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG der Anwendung von Vorschriften nicht entgegensteht, welche die Sondernutzung öffentlicher Straßen auch zur Ausübung der Kunst einer Erlaubnispflicht unterwerfen.
  • BVerwG, 31.10.1990 - 1 B 151.90

    Die Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegungsanforderungen an die

    Die Beschwerde macht ferner geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 1981 - BVerwG 7 B 179.80 - (Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 60 = DÖV 1981, 342) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
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